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Ratgeber

Mietverwaltung für kleine Häuser: Was Sie abgeben – und was Sie in der Hand behalten

Ein Haus mit drei, vier oder sechs Mietwohnungen macht mehr Arbeit, als es von außen aussieht: Mieten kontrollieren, Nebenkosten abrechnen, Handwerker koordinieren, Mieteranfragen beantworten. Viele Eigentümer machen das jahrelang selbst – bis es zu viel wird.

Von Yasar Sentürk, zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG · Stand Oktober 2026

Was wir übernehmen

  • Mieten und Kautionen. Wir prüfen jeden Monat den Mieteingang, mahnen bei Rückständen und legen Kautionen getrennt von unserem Vermögen an, wie es das Gesetz verlangt (§ 551 Abs. 3 BGB).
  • Die Nebenkostenabrechnung. Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungsjahres vorliegen. Wir rechnen fristgerecht ab und passen die Vorauszahlungen an, damit es im Folgejahr keine Überraschung gibt.
  • Reparaturen und Handwerker. Mieter melden Mängel direkt bei uns. Wir kümmern uns um Angebote, Termine und Rechnungsprüfung.
  • Die Buchhaltung. Objektbuchhaltung mit digitaler Belegablage und einer jährlichen Übersicht mit den steuerlich relevanten Zahlen für Sie oder Ihren Steuerberater.
  • Die Mieterbetreuung. Anfragen, Kündigungen, Wohnungsübergaben – Ihre Mieter haben einen festen Ansprechpartner, Sie haben Ihre Ruhe.

Was Sie selbst entscheiden

  • Die Wertgrenze. Bis zu welchem Betrag dürfen wir Reparaturen ohne Rückfrage beauftragen? Meist liegt die Grenze zwischen 1.000 und 2.000 Euro, sie ist aber frei vereinbar. Wer mehr selbst entscheiden möchte, setzt sie niedriger.
  • Die Neuvermietung. Im Grundpreis enthalten oder über einen externen Makler – beides ist möglich.
  • Größere Investitionen. Heizung, Dach, Fenster: Wir bereiten die Entscheidung mit Angeboten vor, entscheiden tun Sie.

Woran Eigentümer merken, dass es Zeit wird

Die Nebenkostenabrechnung wird jedes Jahr später fertig. Mieter erreichen Sie im Urlaub. Ein Handwerker ist seit Wochen nicht aufzutreiben. Oder Sie merken einfach, dass Sie Ihre Zeit lieber anders verbringen. Spätestens dann lohnt es sich, nachzurechnen, was eine Verwaltung kostet – im Vergleich zu dem, was sie Ihnen abnimmt. Alle Leistungen und Preise finden Sie auf unserer Seite zur Mietverwaltung.

Ihr Mietshaus macht zu viel Arbeit?

Wir sagen Ihnen, was die Verwaltung bei Ihrer Hausgröße kostet und was Sie dafür bekommen.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Betrag beauftragt die Verwaltung Reparaturen selbst?

Das legen Sie fest. Meist vereinbaren wir eine Wertgrenze zwischen 1.000 und 2.000 Euro je Auftrag; darüber holen wir Ihre Freigabe ein. Die Grenze kann aber ganz individuell vereinbart werden.

Kümmert sich die Verwaltung auch um die Neuvermietung?

Beides ist möglich. Wir können Mietersuche, Besichtigungen und Vertrag im Rahmen unseres Grundpreises übernehmen – oder einem Makler Ihrer Wahl zuarbeiten. Das legen wir gemeinsam fest, wenn wir den Vertrag schließen.

Dieser Beitrag gibt unsere Erfahrung als Verwalter wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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