Zum Inhalt springen
Hausverwaltung Neu-Isenburg

Hausverwaltung in Neu-Isenburg

In Neu-Isenburg betreuen wir kleinere und mittlere Eigentümergemeinschaften. Ein Thema beschäftigt hier gerade viele: Wie geht es mit der Heizung weiter?

Was wir in Neu-Isenburg verwalten

Aktuell verwalten wir in Neu-Isenburg drei Eigentümergemeinschaften mit 6, 8 und 15 Einheiten.

Aus der Praxis in Neu-Isenburg

So arbeiten wir – ein Beispiel

Von der alten Heizung zur Luftwärmepumpe

Die Gemeinschaft wollte auf eine Wärmepumpe umsteigen. Wir haben einen Energieberater hinzugezogen und mit ihm ein förderfähiges Konzept erarbeitet. Ergebnis: eine modernisierte Heizung mit Luftwärmepumpe – und ein großer Teil der Kosten wurde durch Fördermittel gedeckt.

Ähnliches Problem in Ihrem Haus in Neu-Isenburg?

Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist. Auch wenn Sie noch eine andere Verwaltung haben.

Heizungstausch in Neu-Isenburg: Was die Wärmeplanung bedeutet

Neu-Isenburg hat seine kommunale Wärmeplanung erarbeitet (Abschlussbericht vom März 2025). Für Eigentümergemeinschaften sind daraus vor allem drei Punkte wichtig:

  • Fernwärme nur in bestimmten Gebieten. Der Bericht nennt sieben Gebiete, die sich grundsätzlich für Wärmenetze eignen, darunter Gravenbruch, wo es bereits Fernwärme gibt. Verbindlich ist das nicht – ob und wann ein Netz kommt, regelt die Stadt gesondert.
  • Außerhalb dieser Gebiete ist ein Anschluss an ein großes Wärmenetz laut Bericht eher unwahrscheinlich. Dort sind dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die realistische Option.
  • Gute Voraussetzungen für Luftwärmepumpen sieht der Bericht besonders in Zeppelinheim und Buchenbusch.

Heizungstausch in Ihrer Gemeinschaft?

Wir prüfen mit Ihnen, was für Ihr Haus in Neu-Isenburg sinnvoll ist – und welche Förderung infrage kommt.

So begleiten wir den Umstieg

  1. Bestandsaufnahme der Heizung und des Gebäudes bei der Begehung
  2. Energieberater hinzuziehen, Varianten und Kosten gegenüberstellen
  3. Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung, verständlich aufbereitet
  4. Fördermittel beantragen – in der Regel bevor Aufträge verbindlich vergeben werden
  5. Ausführung koordinieren, Rechnungen prüfen, Förderung abrufen

Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Welche Programme aktuell gelten, prüfen wir zusammen mit dem Energieberater für Ihr Haus.

Was kostet die Verwaltung Ihres Hauses in Neu-Isenburg?

Vier kurze Fragen – den Richtpreis je Einheit sehen Sie sofort, ohne Anmeldung.

Unsere Zusagen gelten auch in Neu-Isenburg

01

Jahresabrechnung bis 30. April – garantiert

Liegen uns die Unterlagen bis Ende Februar vor, bekommen Sie die Jahresabrechnung bis zum 30. April. Schaffen wir das aus eigenem Verschulden nicht, berechnen wir ab diesem Tag kein Verwalterhonorar, bis sie vorliegt.

02

Beim Wechsel zahlen Sie nie doppelt

Verlangt Ihre bisherige Verwaltung nach der Abberufung noch Vergütung für einen Zeitraum, in dem wir schon arbeiten, berechnen wir für genau diesen Zeitraum nichts.

03

Unser Fehler, unsere Kosten

Entstehen der Gemeinschaft Mahngebühren, Säumniszuschläge, Verzugszinsen oder Rücklastschriftgebühren durch ein Versäumnis von uns, übernehmen wir sie vollständig – ohne Diskussion.

Mehr zu unseren Leistungen: WEG-Verwaltung · Mietverwaltung · Gewerbeverwaltung · Verwalterwechsel

Wir verwalten auch in Darmstadt, Rödermark, Dieburg und Dietzenbach.

Verwalter für Ihr Haus in Neu-Isenburg gesucht?

Ein paar Angaben zum Gebäude – den Richtpreis sehen Sie sofort. Oder rufen Sie uns einfach an.

Tippen zum AnrufenMo–Fr 8–17 Uhr