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Ratgeber

Rückstau und Starkregen: Was Eigentümer für ihren Keller tun müssen

Nach einem heftigen Regen steht das Wasser oft nicht auf der Straße, sondern im Keller. Der Grund ist meist nicht das Grundwasser, sondern der Kanal: Er ist überlastet und drückt das Abwasser durch Bodenabläufe, Waschbecken und Toiletten zurück ins Haus.

Von Yasar Sentürk, zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG · Stand Oktober 2026

Was ist die Rückstauebene?

Die Rückstauebene ist in der Regel die Höhe der Straßenoberkante vor dem Haus. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser im Kanal bei Starkregen steigen. Jeder Ablauf, der tiefer liegt – im Keller fast immer –, muss gegen Rückstau gesichert sein: durch einen Rückstauverschluss oder eine Hebeanlage, die das Abwasser über die Rückstauebene pumpt.

Die Pflicht liegt bei den Eigentümern

Die Städte und Gemeinden verpflichten in ihren Entwässerungssatzungen die Grundstückseigentümer, sich selbst gegen Rückstau zu schützen. Fehlt die Sicherung oder funktioniert sie nicht, haftet in der Regel niemand anderes für den Schaden. In einer Eigentümergemeinschaft ist die Rückstausicherung Gemeinschaftseigentum – also Aufgabe der Gemeinschaft und ihres Verwalters.

Wartung: zweimal im Jahr

Ein Rückstauverschluss ist ein mechanisches Bauteil. Klappen verkleben, Dichtungen werden spröde, Schmutz setzt sich fest. Die einschlägige Norm sieht deshalb vor, dass ein Fachbetrieb Rückstauverschlüsse zweimal im Jahr wartet; dazwischen sollte der Betreiber sie regelmäßig auf Funktion prüfen.

Ein Beispiel aus unserer Verwaltung: In einem Haus sitzt die Rückstauanlage im Fahrradkeller. Sie wird zweimal jährlich gewartet, meist im Frühjahr und im Herbst, über einen festen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb. Die Termine überwachen wir, das Protokoll legen wir zu den Unterlagen der Gemeinschaft – auch, um es im Schadensfall der Versicherung vorlegen zu können.

Unsere Checkliste

  • Bestand aufnehmen. Welche Abläufe liegen unter der Rückstauebene, und sind sie alle gesichert?
  • Wartungsvertrag abschließen. Mit festen Terminen und Protokoll.
  • Versicherung prüfen. Ist Rückstau mitversichert, und welche Bedingungen stellt der Versicherer?
  • Bewohner informieren. Wer seine Sachen im Keller lagert, sollte wissen, dass ein Rückstau sie treffen kann. Wertvolles gehört nicht auf den Boden.

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Häufige Fragen

Wer haftet, wenn der Keller wegen Rückstau vollläuft?

In der Regel trägt der Grundstückseigentümer den Schaden selbst, wenn er keine funktionierende Rückstausicherung hatte. Die Entwässerungssatzungen der Städte verpflichten die Eigentümer, sich selbst gegen Rückstau zu schützen.

Zahlt die Versicherung einen Rückstauschaden?

Rückstau ist meist nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. Viele Versicherer zahlen nur, wenn eine Rückstausicherung eingebaut war und gewartet wurde. Deshalb lohnt sich der Blick in die Bedingungen.

Dieser Beitrag gibt unsere Erfahrung als Verwalter wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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