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Ratgeber

Aufträge an Handwerker vergeben: Wertgrenze, Angebote, Beschluss

Ob tropfender Wasserhahn im Keller oder neue Dachdämmung: Irgendjemand muss den Auftrag erteilen. Wer das darf, wie viele Angebote es braucht und wann die Versammlung entscheidet, sollte in jeder Gemeinschaft klar geregelt sein.

Von Yasar Sentürk, zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG · Stand Oktober 2026

Die Wertgrenze: Was der Verwalter allein beauftragen darf

Kleine, laufende Reparaturen kann der Verwalter ohne Beschluss in Auftrag geben – bis zu einer Wertgrenze, die im Verwaltervertrag oder per Beschluss festgelegt wird. Bei uns liegt sie meist zwischen 1.000 und 2.000 Euro je Auftrag, lässt sich aber frei vereinbaren. Das gilt in der WEG-Verwaltung ebenso wie in der Mietverwaltung, wo der Eigentümer selbst die Grenze bestimmt.

Über der Wertgrenze entscheidet die Gemeinschaft. In Notfällen – ein Rohrbruch, ein Sturmschaden – handelt der Verwalter sofort und informiert danach.

Auch kleine Aufträge vergleichen – wenn es geht

Wir versuchen auch unterhalb der Wertgrenze, mehrere Angebote einzuholen. Ehrlicherweise klappt das bei kleinen Aufträgen nicht immer: Handwerker sind derzeit gefragt wie nie und können sich ihre Aufträge aussuchen. Eine Reparatur für ein paar hundert Euro ist für viele Betriebe schlicht uninteressant, ein zweites oder drittes Angebot kommt dann gar nicht erst.

Umso wichtiger ist ein fester Stamm an zuverlässigen Handwerkern, die für die Häuser, die wir verwalten, auch kurzfristig kommen. Gleichzeitig fragen wir regelmäßig neue Betriebe an, damit die Preise vergleichbar bleiben.

Größere Maßnahmen: so bereiten wir die Entscheidung vor

  1. Leistung beschreiben. Jeder Anbieter bekommt dieselbe Beschreibung. Nur so sind die Angebote später vergleichbar.
  2. Angebote einholen und gegenüberstellen. In einer Übersicht sehen die Eigentümer Preise und Unterschiede im Leistungsumfang auf einen Blick.
  3. Förderung klären. Viele Förderprogramme verlangen den Antrag, bevor ein Auftrag erteilt wird. Das prüfen wir vorher.
  4. Beschluss fassen. Die Versammlung entscheidet über Maßnahme, Anbieter und Finanzierung – aus der Rücklage oder per Sonderumlage.
  5. Ausführung begleiten. Wir koordinieren Termine, prüfen Rechnungen und nehmen die Arbeiten ab.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wertgrenze für den Verwalter?

Das ist frei vereinbar. In unseren Verträgen liegt sie meist zwischen 1.000 und 2.000 Euro je Auftrag. Sie kann aber ganz individuell festgelegt werden – höher für große Anlagen, niedriger für Eigentümer, die mehr selbst entscheiden möchten.

Wie viele Angebote braucht die Versammlung?

Eine feste Zahl schreibt das Gesetz nicht vor. Für größere Maßnahmen gelten in der Praxis mehrere vergleichbare Angebote als Grundlage einer ordnungsgemäßen Entscheidung. Wir legen der Versammlung mehrere vor, soweit Betriebe überhaupt anbieten.

Dieser Beitrag gibt unsere Erfahrung als Verwalter wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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