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Hausverwaltung Mörfelden-Walldorf

Hausverwaltung in Mörfelden-Walldorf

Mörfelden oder Walldorf: Wer hier eine Wohnung besitzt, lebt mit dem Flughafen vor der Tür – und mit Fragen, die andere Gemeinschaften nicht haben. Etwa, wer über Schallschutzfenster entscheidet und wer sie bezahlt. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gemeinschaft ihre Ansprüche kennt und nutzt.

Moderne Wohnung mit großer Fensterfront und Balkon

Zwischen Flughafen und Langen

Mörfelden-Walldorf liegt im Norden unseres Einsatzgebiets, nicht weit von Neu-Isenburg, wo wir mehrere Gemeinschaften verwalten. Für Begehungen, Handwerkertermine und Versammlungen kommen wir zu Ihnen. Ihr fester Ansprechpartner ist der Geschäftsführer persönlich.

Aus unserer Praxis

Was wir anders machen

Keine Abbuchung ohne Beschluss

Wir haben erlebt, dass eine Verwaltung die Zahlungen in die Rücklage eigenmächtig erhöht und monatelang per Lastschrift eingezogen hat – ohne Beschluss und ohne Erklärung. Bei uns stehen Hausgeld und Rücklage im Wirtschaftsplan, den die Eigentümer beschließen. Jede Änderung geht über die Versammlung, und jede Abbuchung lässt sich darauf zurückführen.

Nicht wegschauen, wenn eine Wohnung das Haus belastet

Viele Probleme beginnen im Sondereigentum: Schädlinge, Wasser, Vermüllung. Manche Verwaltung erklärt sich dann für nicht zuständig. Wir sehen das anders: Sobald andere Eigentümer betroffen sind, handeln wir für die Gemeinschaft, fordern den Verursacher schriftlich zur Abhilfe auf und bereiten die nächsten Schritte vor.

Ähnliches Problem in Ihrem Haus in Mörfelden-Walldorf?

Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist. Auch wenn Sie noch eine andere Verwaltung haben.

Fluglärm: Schallschutz für Eigentümergemeinschaften

Teile von Mörfelden-Walldorf liegen im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens. Wer dort ein Gebäude besitzt, kann sich Kosten für baulichen Schallschutz – etwa Schallschutzfenster oder schallgedämmte Lüfter – von der Fraport AG erstatten lassen. Grundlage ist das Fluglärmschutzgesetz. Ob und ab wann ein Anspruch besteht, hängt von der Schutzzone ab, in der das Haus liegt. Über die Anträge entscheidet das Regierungspräsidium Darmstadt.

  • Der Lärmschutzbereich wird neu festgelegt. Der bisherige gilt seit Oktober 2011 und wird alle zehn Jahre überprüft. Nach Angaben von Fraport soll der neue voraussichtlich Ende 2026 per Verordnung des Landes in Kraft treten. Manche Gebiete werden danach leiser, andere lauter. Ob Ihr Haus dann in einer Schutzzone liegt, lohnt sich neu zu prüfen.
  • Fenster sind meist Gemeinschaftseigentum. Ein Austausch mit Erstattung sollte deshalb über die Gemeinschaft laufen: mit Beschluss, einheitlichen Fenstern und klarer Kostenverteilung – statt dass jeder Eigentümer einzeln tauscht.
  • Was wir übernehmen. Wir klären mit dem Regierungspräsidium, ob und in welcher Zone Ihr Haus liegt, stellen die Unterlagen zusammen und bereiten den Beschluss für die Versammlung vor.

Quellen: Hessisches Wirtschaftsministerium (Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt), Fraport AG (Betriebskonzept, Stand 2026).

Liegt Ihr Haus im Lärmschutzbereich?

Rufen Sie an – wir prüfen, ob Ihre Gemeinschaft Schallschutz erstattet bekommen kann.

Was wir schriftlich zusagen

  • Abrechnung bis 30. April für das Vorjahr.
  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, Sekretariat werktags erreichbar.
  • Beschlüsse werden umgesetzt, und der Beirat erfährt, wie weit sie sind.
  • Nie doppelt zahlen: Verlangt die alte Verwaltung noch Honorar für einen Zeitraum, in dem wir schon verwalten, berechnen wir dafür nichts.

Was kostet die Verwaltung Ihres Hauses in Mörfelden-Walldorf?

Vier kurze Fragen – den Richtpreis je Einheit sehen Sie sofort, ohne Anmeldung.

Unsere Zusagen gelten auch in Mörfelden-Walldorf

01

Jahresabrechnung bis 30. April – garantiert

Liegen uns die Unterlagen bis Ende Februar vor, bekommen Sie die Jahresabrechnung bis zum 30. April. Schaffen wir das aus eigenem Verschulden nicht, berechnen wir ab diesem Tag kein Verwalterhonorar, bis sie vorliegt.

02

Beim Wechsel zahlen Sie nie doppelt

Verlangt Ihre bisherige Verwaltung nach der Abberufung noch Vergütung für einen Zeitraum, in dem wir schon arbeiten, berechnen wir für genau diesen Zeitraum nichts.

03

Unser Fehler, unsere Kosten

Entstehen der Gemeinschaft Mahngebühren, Säumniszuschläge, Verzugszinsen oder Rücklastschriftgebühren durch ein Versäumnis von uns, übernehmen wir sie vollständig – ohne Diskussion.

Mehr zu unseren Leistungen: WEG-Verwaltung · Mietverwaltung · Gewerbeverwaltung · Verwalterwechsel

Hausverwaltung in der Nähe: Langen, Neu-Isenburg, Frankfurt am Main und Groß-Gerau.

Häufige Fragen

Hausverwaltung in Mörfelden-Walldorf: Fragen und Antworten

Was kostet eine Hausverwaltung in Mörfelden-Walldorf?

Bei uns zahlen Sie einen Festpreis je Einheit und Monat, ab 49,98 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preis je Einheit sinkt mit der Größe der Gemeinschaft, kleine Objekte bis 6 Einheiten verwalten wir zu einer Pauschale. Den Richtpreis für Ihr Haus sehen Sie im Preisrechner auf unserer Website.

Wer stellt in einer WEG den Antrag auf Schallschutz?

Der Anspruch auf Erstattung steht dem Eigentümer des Grundstücks zu. In einer Eigentümergemeinschaft übt in der Regel die Gemeinschaft die Rechte aus, die sich aus dem Gemeinschaftseigentum ergeben – und Fenster gehören meist dazu. Wie es bei Ihrem Haus aussieht, klären wir mit dem Regierungspräsidium Darmstadt.

Wie hoch ist die Grundsteuer in Mörfelden-Walldorf?

Mit der Grundsteuerreform hat die Stadt den Hebesatz der Grundsteuer B für 2025 leicht gesenkt, von 790 auf 778 Prozent. Die Grundsteuer zahlt jeder Wohnungseigentümer selbst, sie läuft nicht über das Hausgeld. Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen.

Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?

Das Gesetz nennt keinen festen Tag, die Abrechnung ist aber nach Ende des Kalenderjahres zu erstellen. Gerichte halten meist die ersten Monate des Folgejahres für angemessen. Wir sagen schriftlich zu: Ihre Abrechnung liegt bis 30. April vor.

Verwalter für Ihr Haus in Mörfelden-Walldorf gesucht?

Ein paar Angaben zum Gebäude – den Richtpreis sehen Sie sofort. Oder rufen Sie uns einfach an.

Tippen zum Anrufen Mo–Fr 8–17 Uhr

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Das Büro ist gerade nicht besetzt. Wir melden uns am nächsten Werktag.