Häufige Fragen
Hausverwaltung in Büttelborn: Fragen und Antworten
Was kostet eine Hausverwaltung in Büttelborn?
Bei uns zahlen Sie einen Festpreis je Einheit und Monat, ab 49,98 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preis je Einheit sinkt mit der Größe der Gemeinschaft, kleine Objekte bis 6 Einheiten verwalten wir zu einer Pauschale. Den Richtpreis für Ihr Haus sehen Sie im Preisrechner auf unserer Website.
Ist die Verwaltung für Probleme in einer Wohnung zuständig?
Für die Wohnung selbst ist zunächst ihr Eigentümer verantwortlich. Sobald aber andere Eigentümer oder das Gemeinschaftseigentum betroffen sind, muss die Verwaltung für die Gemeinschaft tätig werden: den Eigentümer zur Abhilfe auffordern, das Gemeinschaftseigentum schützen und, wenn nötig, einen Beschluss über weitere Schritte vorbereiten.
Wer bezahlt den Schädlingsbekämpfer?
In der Regel der Eigentümer der Wohnung, von der der Befall ausgeht. Ist die Quelle unklar oder betrifft der Befall Gemeinschaftseigentum wie Schächte, Keller oder Treppenhaus, entscheidet die Gemeinschaft über die Beauftragung. Ist die Wohnung vermietet, wenden wir uns an den Eigentümer. Er muss gegenüber seinem Mieter handeln.
Wie hoch ist die Grundsteuer in Büttelborn?
Die Gemeinde Büttelborn erhebt die Grundsteuer B nach ihrer Hebesatzsatzung 2026 mit 990 Prozent. Die Grundsteuer zahlt jeder Wohnungseigentümer selbst, sie läuft nicht über das Hausgeld. Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen. In der Mietverwaltung passen wir die Vorauszahlungen entsprechend an.