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Hausverwaltung Dietzenbach

Hausverwaltung in Dietzenbach

In Dietzenbach verwalten wir mittelgroße Eigentümergemeinschaften. Eine davon kam zu uns, nachdem bei der Übernahme ein Teil der Erhaltungsrücklage fehlte – seitdem ist Transparenz bei uns kein Schlagwort, sondern Standard.

Was wir in Dietzenbach verwalten

Aktuell verwalten wir in Dietzenbach drei Eigentümergemeinschaften mit 14, 16 und 28 Einheiten.

Aus der Praxis in Dietzenbach

So arbeiten wir – ein Beispiel

Die Rücklage war nicht mehr da

Bei der Übernahme stellte sich heraus, dass Gelder aus der Erhaltungsrücklage fehlten. Wir haben im Namen der Gemeinschaft Klage gegen die Vorverwaltung erhoben und konnten den Schaden deutlich begrenzen. Die Gemeinschaft wusste zu jedem Zeitpunkt, wo das Verfahren stand.

Ähnliches Problem in Ihrem Haus in Dietzenbach?

Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist. Auch wenn Sie noch eine andere Verwaltung haben.

Woran Sie erkennen, ob Ihr Geld sicher ist

Hausgeld und Rücklage gehören der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter. Drei Dinge können Sie als Eigentümer jederzeit prüfen:

  • Eigenes Konto der Gemeinschaft. Das Geld sollte auf einem Konto liegen, das auf den Namen der Gemeinschaft läuft – nicht auf einem Sammelkonto des Verwalters. Bei uns ist das immer so.
  • Vermögensbericht. Der Verwalter muss jedes Jahr einen Vermögensbericht vorlegen, der unter anderem den Stand der Rücklage zeigt (§ 28 Abs. 4 WEG). Fehlt er, ist das ein Warnsignal.
  • Einsicht in die Unterlagen. Jeder Eigentümer darf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen, also auch in Kontoauszüge (§ 18 Abs. 4 WEG). Wird das verweigert oder verschleppt, sollte der Beirat handeln.

Zweifel an Ihrer Verwaltung?

Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen offen, welche Schritte sinnvoll sind.

Was kostet die Verwaltung Ihres Hauses in Dietzenbach?

Vier kurze Fragen – den Richtpreis je Einheit sehen Sie sofort, ohne Anmeldung.

Unsere Zusagen gelten auch in Dietzenbach

01

Jahresabrechnung bis 30. April – garantiert

Liegen uns die Unterlagen bis Ende Februar vor, bekommen Sie die Jahresabrechnung bis zum 30. April. Schaffen wir das aus eigenem Verschulden nicht, berechnen wir ab diesem Tag kein Verwalterhonorar, bis sie vorliegt.

02

Beim Wechsel zahlen Sie nie doppelt

Verlangt Ihre bisherige Verwaltung nach der Abberufung noch Vergütung für einen Zeitraum, in dem wir schon arbeiten, berechnen wir für genau diesen Zeitraum nichts.

03

Unser Fehler, unsere Kosten

Entstehen der Gemeinschaft Mahngebühren, Säumniszuschläge, Verzugszinsen oder Rücklastschriftgebühren durch ein Versäumnis von uns, übernehmen wir sie vollständig – ohne Diskussion.

Mehr zu unseren Leistungen: WEG-Verwaltung · Mietverwaltung · Gewerbeverwaltung · Verwalterwechsel

Wir verwalten auch in Darmstadt, Rödermark, Dieburg und Neu-Isenburg.

Verwalter für Ihr Haus in Dietzenbach gesucht?

Ein paar Angaben zum Gebäude – den Richtpreis sehen Sie sofort. Oder rufen Sie uns einfach an.

Tippen zum AnrufenMo–Fr 8–17 Uhr