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Hausverwaltung Griesheim

Hausverwaltung in Griesheim

Wenn Eigentümer aus Griesheim ihre Verwaltung wechseln wollen, hören wir fast immer dieselben Gründe: Die Abrechnung kommt zu spät oder ist falsch, Beschlüsse bleiben liegen, niemand ist erreichbar. Nur sein eigenes Honorar zahlt sich der Verwalter pünktlich aus. Bei uns sind diese Dinge schriftlich zugesagt.

Direkt neben Darmstadt

Griesheim grenzt im Westen an Darmstadt, wo unser Büro und mehrere der von uns verwalteten Gemeinschaften liegen. Für Begehungen, Handwerkertermine und Versammlungen sind wir in wenigen Minuten da. Ihr fester Ansprechpartner ist der Geschäftsführer persönlich.

Aus unserer Praxis

So arbeiten wir – zwei Beispiele

Versprochen, aber nie geliefert

Eine Vorverwaltung hatte der Gemeinschaft die Jahresabrechnung immer wieder zugesagt – und nie geliefert. Ohne Abrechnung wusste niemand, ob er nachzahlen muss oder Geld zurückbekommt, und auch die Rücklage war unklar. Nach der Übernahme haben wir die Abrechnung erstellt, die eigentlich die alte Verwaltung schuldete. Erst damit konnte die Gemeinschaft wieder sauber planen.

Nichts erledigt, aber pünktlich kassiert

Abrechnungen kamen zu spät oder waren falsch, Beschlüsse blieben liegen, erreichbar war niemand. Für die Gemeinschaft wurde kaum gearbeitet – sein Honorar hat sich der Verwalter trotzdem jeden Monat pünktlich vom Konto der Gemeinschaft ausgezahlt. Genau diese Kombination hören wir bei fast jedem Wechsel. Deshalb stehen Abrechnungstermin, Antwortzeit und Umsetzung bei uns schriftlich in den Zusagen.

Ähnliches Problem in Ihrem Haus in Griesheim?

Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist. Auch wenn Sie noch eine andere Verwaltung haben.

Die Jahresabrechnung fehlt: Was Eigentümer tun können

Ohne Jahresabrechnung weiß niemand, ob die Hausgeldvorschüsse gereicht haben. Nachzahlungen und Guthaben bleiben offen, die Rücklage lässt sich nicht prüfen, und Vermieter können die Betriebskosten nicht an ihre Mieter weitergeben. So gehen Sie vor:

  1. Schriftlich auffordern. Fordern Sie die Verwaltung – am besten über den Beirat – schriftlich auf, die Abrechnung bis zu einem festen Datum vorzulegen.
  2. Belege sichern. Halten Sie fest, wann die Abrechnung zugesagt und nicht geliefert wurde. Das hilft, wenn es auf eine Abberufung hinausläuft.
  3. Versammlung einberufen. Reagiert die Verwaltung nicht, kann die Gemeinschaft sie abberufen und eine neue bestellen. Bleibt die Einladung aus, darf der Beiratsvorsitzende selbst einladen.
  4. Unterlagen übergeben lassen. Die alte Verwaltung muss Konten, Belege und Verträge herausgeben. Mit diesen Unterlagen erstellt die neue Verwaltung die fehlende Abrechnung.

Wie der Wechsel Schritt für Schritt läuft, steht in unserem Ratgeber zum Verwalterwechsel.

Ihre Abrechnung ist überfällig?

Wir sagen Ihnen, wie Sie jetzt vorgehen – und übernehmen auf Wunsch den Wechsel.

Was wir schriftlich zusagen

  • Abrechnung bis 30. April für das Vorjahr.
  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, Sekretariat werktags erreichbar.
  • Beschlüsse werden umgesetzt, und der Beirat erfährt, wie weit sie sind.
  • Nie doppelt zahlen: Verlangt die alte Verwaltung noch Honorar für einen Zeitraum, in dem wir schon verwalten, berechnen wir dafür nichts.

Was kostet die Verwaltung Ihres Hauses in Griesheim?

Vier kurze Fragen – den Richtpreis je Einheit sehen Sie sofort, ohne Anmeldung.

Unsere Zusagen gelten auch in Griesheim

01

Jahresabrechnung bis 30. April – garantiert

Liegen uns die Unterlagen bis Ende Februar vor, bekommen Sie die Jahresabrechnung bis zum 30. April. Schaffen wir das aus eigenem Verschulden nicht, berechnen wir ab diesem Tag kein Verwalterhonorar, bis sie vorliegt.

02

Beim Wechsel zahlen Sie nie doppelt

Verlangt Ihre bisherige Verwaltung nach der Abberufung noch Vergütung für einen Zeitraum, in dem wir schon arbeiten, berechnen wir für genau diesen Zeitraum nichts.

03

Unser Fehler, unsere Kosten

Entstehen der Gemeinschaft Mahngebühren, Säumniszuschläge, Verzugszinsen oder Rücklastschriftgebühren durch ein Versäumnis von uns, übernehmen wir sie vollständig – ohne Diskussion.

Mehr zu unseren Leistungen: WEG-Verwaltung · Mietverwaltung · Gewerbeverwaltung · Verwalterwechsel

Hausverwaltung in der Nähe: Darmstadt, Rödermark, Dieburg, Dietzenbach, Neu-Isenburg, Rodgau, Langen, Offenbach am Main, Frankfurt am Main, Dreieich und Weiterstadt.

Häufige Fragen

Hausverwaltung in Griesheim: Fragen und Antworten

Was kostet eine Hausverwaltung in Griesheim?

Bei uns zahlen Sie einen Festpreis je Einheit und Monat, ab 49,98 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preis je Einheit sinkt mit der Größe der Gemeinschaft, kleine Objekte bis 6 Einheiten verwalten wir zu einer Pauschale. Den Richtpreis für Ihr Haus sehen Sie im Preisrechner auf unserer Website.

Unsere Verwaltung liefert keine Jahresabrechnung. Was können wir tun?

Jeder Eigentümer hat Anspruch darauf, dass die Abrechnung erstellt wird. Zuerst sollte die Verwaltung schriftlich mit Frist aufgefordert werden. Bleibt sie untätig, kann die Gemeinschaft sie abberufen und eine neue Verwaltung bestellen. Notfalls lässt sich der Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?

Das Gesetz nennt keinen festen Tag, die Abrechnung ist aber nach Ende des Kalenderjahres zu erstellen. Gerichte halten meist die ersten Monate des Folgejahres für angemessen. Wir sagen schriftlich zu: Ihre Abrechnung liegt bis 30. April vor.

Verwalter für Ihr Haus in Griesheim gesucht?

Ein paar Angaben zum Gebäude – den Richtpreis sehen Sie sofort. Oder rufen Sie uns einfach an.

Tippen zum AnrufenMo–Fr 8–17 Uhr

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Das Büro ist gerade nicht besetzt. Wir melden uns am nächsten Werktag.