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Preise Hausverwaltung

Premium-Hausverwaltung zu transparenten Preisen

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Stellplätze und Garagen sind in der Regel inbegriffen; kleine Objekte bis 6 Einheiten verwalten wir zu einer Pauschale.

Was die Verwaltung genau kostet, hängt von der Größe und vom Aufwand ab. Ein Altbau mit Sanierungsstau und fehlenden Abrechnungen der Vorverwaltung macht schlicht mehr Arbeit als ein gepflegtes Haus mit sauberer Buchhaltung. Der Rechner zeigt Ihnen für Eigentümergemeinschaften und Mietshäuser den Richtpreis sofort; für Gewerbeobjekte erhalten Sie kurzfristig ein Angebot.

WEG-Verwaltung: im Festpreis enthalten

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung mit allen Einzelabrechnungen
  • Hausgeld, Mahnwesen, Zahlungsverkehr, separates WEG-Konto
  • Eine ordentliche Eigentümerversammlung pro Jahr inkl. Protokoll
  • Organisation der laufenden Instandhaltung: Angebote einholen, Handwerker beauftragen, Rechnungen prüfen
  • Überwachung von Wartungen und Verkehrssicherung
  • Eine Objektbegehung pro Jahr
  • Zugang zum Eigentümerportal mit allen Dokumenten
  • Stellplätze und Garagen in der Regel inbegriffen
Richtpreis-Rechner

Ihr Richtpreis in einer Minute

Ohne Anmeldung. Ihre Kontaktdaten brauchen wir erst, wenn Sie ein unverbindliches Angebot möchten.

Was sollen wir für Sie verwalten?

Transparenz

Was zusätzlich berechnet wird – und was nicht

Das Wohnungseigentumsgesetz kennt Aufgaben, die über die laufende Verwaltung hinausgehen. Damit es keine Überraschungen gibt, steht im Verwaltervertrag genau, was das sein kann:

  • Einrichtung: einmalig in Höhe eines Monatshonorars. Darin enthalten sind Übernahme der Unterlagen, Kontoumstellung, Information aller Vertragspartner und die Erstbegehung.
  • Aufarbeitung alter Jahre: Fehlen Abrechnungen der Vorverwaltung oder sind sie fehlerhaft, erstellen oder prüfen wir sie nach tatsächlichem Aufwand.
  • Große Baumaßnahmen: Die Begleitung einer Dach-, Fassaden- oder Heizungssanierung vergüten Gemeinschaften üblicherweise gesondert. Die Konditionen legen wir vorab offen und lassen sie beschließen.
  • Weitere Versammlungen und Sonderleistungen: nach Aufwand, minutengenau abgerechnet. Kurze Telefonate und E-Mails unter 5 Minuten berechnen wir nicht.

Stellplätze und Garagen sind in der Regel inbegriffen. Eine Objektbegehung pro Jahr ist im Festpreis enthalten. Weitere Begehungen können bei Bedarf vereinbart werden.

Das Honorar steigt jährlich um 1 € netto je Einheit. So wissen Sie bei Vertragsschluss, was in drei Jahren gilt.

Fragen zu den Kosten?

Rufen Sie an – wir erklären Ihnen gern, was in Ihrem Fall dazukommt und was nicht.

Warum wir nicht die günstigsten sind

Billige Verwaltung wird oft teuer: verspätete Abrechnungen, Mahngebühren, verpasste Fristen. Unsere Zusagen kosten uns Geld, wenn wir schlecht arbeiten. Das ist Absicht.

01

Jahresabrechnung bis 30. April – garantiert

Liegen uns die Unterlagen bis Ende Februar vor, bekommen Sie die Jahresabrechnung bis zum 30. April. Schaffen wir das aus eigenem Verschulden nicht, berechnen wir ab diesem Tag kein Verwalterhonorar, bis sie vorliegt.

02

Beim Wechsel zahlen Sie nie doppelt

Verlangt Ihre bisherige Verwaltung nach der Abberufung noch Vergütung für einen Zeitraum, in dem wir schon arbeiten, berechnen wir für genau diesen Zeitraum nichts.

03

Unser Fehler, unsere Kosten

Entstehen der Gemeinschaft Mahngebühren, Säumniszuschläge, Verzugszinsen oder Rücklastschriftgebühren durch ein Versäumnis von uns, übernehmen wir sie vollständig – ohne Diskussion.

Tippen zum AnrufenMo–Fr 8–17 Uhr