TransparenzWas zusätzlich berechnet wird – und was nicht
Das Wohnungseigentumsgesetz kennt Aufgaben, die über die laufende Verwaltung hinausgehen. Damit es keine Überraschungen gibt, steht im Verwaltervertrag genau, was das sein kann:
- Einrichtung: einmalig in Höhe eines Monatshonorars. Darin enthalten sind Übernahme der Unterlagen, Kontoumstellung, Information aller Vertragspartner und die Erstbegehung.
- Aufarbeitung alter Jahre: Fehlen Abrechnungen der Vorverwaltung oder sind sie fehlerhaft, erstellen oder prüfen wir sie nach tatsächlichem Aufwand.
- Große Baumaßnahmen: Die Begleitung einer Dach-, Fassaden- oder Heizungssanierung vergüten Gemeinschaften üblicherweise gesondert. Die Konditionen legen wir vorab offen und lassen sie beschließen.
- Weitere Versammlungen und Sonderleistungen: nach Aufwand, minutengenau abgerechnet. Kurze Telefonate und E-Mails unter 5 Minuten berechnen wir nicht.
Stellplätze und Garagen sind in der Regel inbegriffen. Eine Objektbegehung pro Jahr ist im Festpreis enthalten. Weitere Begehungen können bei Bedarf vereinbart werden.
Das Honorar steigt jährlich um 1 € netto je Einheit. So wissen Sie bei Vertragsschluss, was in drei Jahren gilt.
Fragen zu den Kosten?
Rufen Sie an – wir erklären Ihnen gern, was in Ihrem Fall dazukommt und was nicht.