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Hausverwaltung Groß-Gerau

Hausverwaltung in Groß-Gerau

Groß-Gerau, Dornheim, Wallerstädten oder Berkach: Eigentümergemeinschaften brauchen eine Verwaltung, die sich an Beschlüsse hält und erreichbar bleibt, auch wenn es unangenehm wird. Wer das Geld der Gemeinschaft verwaltet, muss jede Abbuchung erklären können. Bei uns ist das schriftlich zugesagt.

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Zwischen Darmstadt und Rhein

Groß-Gerau liegt westlich von Darmstadt, wo unser Büro und mehrere der von uns verwalteten Gemeinschaften liegen. Für Begehungen, Handwerkertermine und Versammlungen kommen wir zu Ihnen. Ihr fester Ansprechpartner ist der Geschäftsführer persönlich.

Aus unserer Praxis

Ein Fall, der zeigt, warum Verfahren zählen

Die Rücklage erhöht – ohne Beschluss

Eine Verwaltung hatte die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einfach erhöht, ohne dass die Eigentümer das beschlossen hatten. Eingezogen wurde jeden Monat per Lastschrift. Aufgefallen ist es erst Monate später, und auf Nachfragen meldete sich der Verwalter nicht mehr. Die Gemeinschaft hat ihn daraufhin abberufen und wollte sich künftig selbst verwalten.

Abberufen, aber niemanden bestellt

Dabei ging ein Punkt unter: Es wurde kein neuer Verwalter gewählt. Ohne Verwalter wird die Gemeinschaft von allen Eigentümern nur gemeinsam vertreten – auf das Rücklagenkonto konnte deshalb keiner zugreifen. Ein Wechsel muss so vorbereitet sein, dass am Tag nach der Abberufung jemand handlungsfähig ist. Genau das übernehmen wir.

Ähnliches Problem in Ihrem Haus in Groß-Gerau?

Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist. Auch wenn Sie noch eine andere Verwaltung haben.

Abbuchung ohne Beschluss: Was Eigentümer tun können

Wer mehr abgebucht bekommt als beschlossen, kann die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückholen – sollte den beschlossenen Betrag dann aber selbst überweisen. Und wer den Verwalter abberuft, muss in derselben Versammlung einen neuen bestellen. Genau daran ist die Gemeinschaft im Fall oben gescheitert.

Ausführlich erklärt im Ratgeber: Abbuchung ohne Beschluss – so holen Sie zu viel eingezogenes Hausgeld zurück

Bei Ihnen wird mehr abgebucht als beschlossen?

Rufen Sie an – wir sagen Ihnen, was Sie jetzt tun können, und bereiten auf Wunsch den Wechsel vor.

Grundwasser im Ried: Was für Keller in Groß-Gerau wichtig ist

Groß-Gerau liegt im Hessischen Ried, wo der Grundwasserstand stark schwankt. In nassen Jahren standen in vielen Häusern der Region Keller unter Wasser, in trockenen Jahren entstanden Setzrisse. Das Land führt Groß-Gerau unter den Gemeinden, aus denen Setzrisse aus den Jahren 1989 bis 1992 gemeldet wurden. Seitdem steuert ein Grundwasserbewirtschaftungsplan die Pegel, unter anderem mit aufbereitetem Rheinwasser, das in Trockenzeiten versickert wird.

  • Abdichtung ist Sache der Eigentümer. Nach der Rechtsprechung müssen Eigentümer ihr Gebäude selbst gegen Grundwasser schützen. Darauf, dass der Pegel dauerhaft niedrig bleibt, darf man sich nicht verlassen. In einer Eigentümergemeinschaft gehören Kelleraußenwände und Abdichtung zum Gemeinschaftseigentum.
  • Feuchte Keller früh untersuchen. Grundwasser, Rückstau aus dem Kanal oder eine undichte Leitung sehen oft gleich aus, brauchen aber ganz verschiedene Lösungen. Wir lassen die Ursache klären, bevor Geld für die falsche Maßnahme ausgegeben wird.
  • Risse beobachten. Neue Risse in Wänden oder Bodenplatte dokumentieren wir bei der jährlichen Begehung, damit sich eine Veränderung später belegen lässt.

Quelle: Hessisches Umweltministerium und HLNUG, Broschüre zum Grundwasser im Hessischen Ried (2005).

Was kostet die Verwaltung Ihres Hauses in Groß-Gerau?

Vier kurze Fragen – den Richtpreis je Einheit sehen Sie sofort, ohne Anmeldung.

Unsere Zusagen gelten auch in Groß-Gerau

01

Jahresabrechnung bis 30. April – garantiert

Liegen uns die Unterlagen bis Ende Februar vor, bekommen Sie die Jahresabrechnung bis zum 30. April. Schaffen wir das aus eigenem Verschulden nicht, berechnen wir ab diesem Tag kein Verwalterhonorar, bis sie vorliegt.

02

Beim Wechsel zahlen Sie nie doppelt

Verlangt Ihre bisherige Verwaltung nach der Abberufung noch Vergütung für einen Zeitraum, in dem wir schon arbeiten, berechnen wir für genau diesen Zeitraum nichts.

03

Unser Fehler, unsere Kosten

Entstehen der Gemeinschaft Mahngebühren, Säumniszuschläge, Verzugszinsen oder Rücklastschriftgebühren durch ein Versäumnis von uns, übernehmen wir sie vollständig – ohne Diskussion.

Mehr zu unseren Leistungen: WEG-Verwaltung · Mietverwaltung · Gewerbeverwaltung · Verwalterwechsel

Hausverwaltung in der Nähe: Büttelborn, Griesheim, Weiterstadt und Mörfelden-Walldorf.

Häufige Fragen

Hausverwaltung in Groß-Gerau: Fragen und Antworten

Was kostet eine Hausverwaltung in Groß-Gerau?

Bei uns zahlen Sie einen Festpreis je Einheit und Monat, ab 49,98 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preis je Einheit sinkt mit der Größe der Gemeinschaft, kleine Objekte bis 6 Einheiten verwalten wir zu einer Pauschale. Den Richtpreis für Ihr Haus sehen Sie im Preisrechner auf unserer Website.

Darf der Verwalter Hausgeld oder Rücklage ohne Beschluss erhöhen?

Nein. Wie viel jeder Eigentümer als Vorschuss zahlt, einschließlich der Zuführung zur Erhaltungsrücklage, beschließen die Eigentümer mit dem Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG). Zieht der Verwalter mehr ein, fehlt dafür die Grundlage. Eine Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung bei Ihrer Bank zurückgeben.

Was passiert, wenn die Gemeinschaft keinen Verwalter hat?

Dann wird sie von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich vertreten (§ 9b Abs. 1 WEG). Im Alltag heißt das: Bank, Versorger und Handwerker brauchen die Erklärung aller Eigentümer. Wer den Verwalter abberuft, sollte deshalb in derselben Versammlung einen neuen bestellen.

Woran erkenne ich eine seriöse Verwaltung?

Jeder Eigentümer kann grundsätzlich verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Die Zertifizierung weist der Verwalter mit einer Prüfung vor der IHK nach (§ 26a WEG). Achten Sie außerdem auf Bewertungen anderer Gemeinschaften und darauf, dass Preis und Leistungen schriftlich im Vertrag stehen.

Wie hoch ist die Grundsteuer in Groß-Gerau?

Für 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Hebesatz der Grundsteuer B am 29. April 2025 auf 850 Prozent festgesetzt, rückwirkend zum Jahresbeginn. Für 2026 hat die Stadtverwaltung eine weitere Erhöhung vorgeschlagen. Die Grundsteuer zahlt jeder Wohnungseigentümer selbst, sie läuft nicht über das Hausgeld. Vermieter können sie auf ihre Mieter umlegen.

Verwalter für Ihr Haus in Groß-Gerau gesucht?

Ein paar Angaben zum Gebäude – den Richtpreis sehen Sie sofort. Oder rufen Sie uns einfach an.

Tippen zum Anrufen Mo–Fr 8–17 Uhr

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Das Büro ist gerade nicht besetzt. Wir melden uns am nächsten Werktag.