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Hausverwaltung Offenbach am Main

Hausverwaltung in Offenbach am Main

Ob Innenstadt, Bieber, Bürgel, Rumpenheim oder Tempelsee: Eigentümergemeinschaften in Offenbach am Main brauchen eine Verwaltung, die Verträge prüft statt sie nur weiterlaufen zu lassen – und die weiß, wann für einen Baum im Hof eine Genehmigung nötig ist.

Für Offenbach schnell erreichbar

Rund um Offenbach verwalten wir Eigentümergemeinschaften im Kreis Offenbach, etwa in Dietzenbach, Neu-Isenburg und Rödermark. Für Begehungen, Handwerkertermine und Versammlungen sind wir schnell vor Ort. Ihr fester Ansprechpartner ist der Geschäftsführer persönlich.

Aus unserer Praxis

So arbeiten wir – zwei Beispiele

Die Wurzeln der Zeder heben den Nachbarhof an

Auf dem Grundstück einer Gemeinschaft steht eine große, geschützte Zeder. Ihre Wurzeln haben den Plattenbelag auf dem Nachbargrundstück angehoben, der Baum harzt stark und hat ein Loch im Stamm. Fällen darf man einen solchen Baum nicht einfach. Wir haben für die Gemeinschaft den Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt, den Zustand mit Fotos belegt und eine Ersatzpflanzung zugesagt.

Zwölf Jahre Vertrag – kündigen oder nicht?

Nach einer Übernahme fanden wir einen Vertrag mit dem Messdienst über zwölf Jahre, die Zähler gemietet. Der Reflex wäre: sofort kündigen. Wir haben gerechnet. Ausbau und Neueinbau aller Geräte hätte die Gemeinschaft mehr gekostet als ein Wechsel gebracht hätte. Der Vertrag läuft also weiter, wir sorgen dafür, dass der Messdienst pünktlich liefert. Und wir klären, ob die Gemeinschaft den Vertrag damals überhaupt beschlossen hat.

Ähnliches Problem in Ihrem Haus in Offenbach am Main?

Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist. Auch wenn Sie noch eine andere Verwaltung haben.

Bäume auf dem Grundstück: Was in Offenbach gilt

Offenbach schützt größere Bäume und Hecken mit der Satzung zum Schutz der Grünbestände. Für Eigentümergemeinschaften mit Innenhof oder Garten sind diese Punkte wichtig (Stand der Informationen der Stadt Offenbach):

  • Welche Bäume geschützt sind. Laubbäume und Eiben ab 60 cm Stammumfang, mehrstämmige ab zusammen 100 cm, Nadelbäume ab 120 cm. Gemessen wird in einem Meter Höhe. Hecken und Gehölzflächen ab 30 m².
  • Antrag vor dem Fällen. Den Antrag stellt der Eigentümer – bei einer Gemeinschaft also die Verwaltung mit Vollmacht – beim Amt für Umwelt und Klima. Dazu gehören Begründung, Lageplan und Fotos, wenn vorhanden auch ein Gutachten zur Standsicherheit. Die Gebühr beträgt in der Regel 125 Euro je Baum, die Bearbeitung dauert meist rund vier Wochen.
  • Ersatz pflanzen. Wer mit Genehmigung fällt, muss in der Regel mindestens einen neuen Laubbaum pflanzen, bevorzugt auf demselben Grundstück. Geht das nicht, kann eine Ausgleichszahlung fällig werden.
  • Brutzeit beachten. Vom 15. März bis 31. Juli dürfen Bäume nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Die Stadt empfiehlt, den Zeitraum vom 1. März bis 30. September freizuhalten. Anträge sollten deshalb rechtzeitig vorher gestellt werden.

Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld – und die Pflicht zur Ersatzpflanzung bleibt trotzdem. Besteht akute Bruchgefahr, darf ein Baum sofort beseitigt werden. Das muss aber der Behörde gemeldet und mit Fotos belegt werden.

Ein Baum macht Ihrer Gemeinschaft Sorgen?

Wir klären, ob eine Genehmigung nötig ist, und stellen den Antrag für Sie.

Verträge prüfen statt weiterlaufen lassen

Bei jeder Übernahme gehen wir die laufenden Verträge durch: Versicherungen, Messdienst, Wartung, Hausmeister, Strom und Gas. Wir prüfen, ob sie zum Haus passen, ob sie beschlossen wurden und ob die Konditionen noch stimmen. Nicht jeder alte Vertrag ist schlecht – aber jeder sollte geprüft sein.

Was kostet die Verwaltung Ihres Hauses in Offenbach am Main?

Vier kurze Fragen – den Richtpreis je Einheit sehen Sie sofort, ohne Anmeldung.

Unsere Zusagen gelten auch in Offenbach am Main

01

Jahresabrechnung bis 30. April – garantiert

Liegen uns die Unterlagen bis Ende Februar vor, bekommen Sie die Jahresabrechnung bis zum 30. April. Schaffen wir das aus eigenem Verschulden nicht, berechnen wir ab diesem Tag kein Verwalterhonorar, bis sie vorliegt.

02

Beim Wechsel zahlen Sie nie doppelt

Verlangt Ihre bisherige Verwaltung nach der Abberufung noch Vergütung für einen Zeitraum, in dem wir schon arbeiten, berechnen wir für genau diesen Zeitraum nichts.

03

Unser Fehler, unsere Kosten

Entstehen der Gemeinschaft Mahngebühren, Säumniszuschläge, Verzugszinsen oder Rücklastschriftgebühren durch ein Versäumnis von uns, übernehmen wir sie vollständig – ohne Diskussion.

Mehr zu unseren Leistungen: WEG-Verwaltung · Mietverwaltung · Gewerbeverwaltung · Verwalterwechsel

Hausverwaltung in der Nähe: Darmstadt, Rödermark, Dieburg, Dietzenbach, Neu-Isenburg, Rodgau, Langen und Frankfurt am Main.

Häufige Fragen

Hausverwaltung in Offenbach am Main: Fragen und Antworten

Was kostet eine Hausverwaltung in Offenbach?

Bei uns zahlen Sie einen Festpreis je Einheit und Monat, ab 49,98 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preis je Einheit sinkt mit der Größe der Gemeinschaft, kleine Objekte bis 6 Einheiten verwalten wir zu einer Pauschale. Den Richtpreis für Ihr Haus sehen Sie im Preisrechner auf unserer Website.

Brauchen wir in Offenbach eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Häufig ja. Nach der Satzung zum Schutz der Grünbestände sind in Offenbach Laubbäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Nadelbäume ab 120 cm, jeweils in einem Meter Höhe gemessen. Für die Fällung braucht die Gemeinschaft eine schriftliche Genehmigung, meist verbunden mit einer Ersatzpflanzung.

Übernehmen Sie auch Mietshäuser in Offenbach?

Ja. Neben Eigentümergemeinschaften verwalten wir Mietshäuser und Gewerbeobjekte – mit Mietenbuchhaltung, Nebenkostenabrechnung und Instandhaltung. Neuvermietungen vergeben wir an einen Makler.

Verwalter für Ihr Haus in Offenbach am Main gesucht?

Ein paar Angaben zum Gebäude – den Richtpreis sehen Sie sofort. Oder rufen Sie uns einfach an.

Tippen zum AnrufenMo–Fr 8–17 Uhr